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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Mitglieder

 

1. Leistungen

1.1. Die frischluft outdoor fitness world franchise gmbh erbringt die Leistungen gemäß dem angebotenen Kursprogramm für Privatmitglieder.
1.2. Da die Trainer der frischluft outdoor fitness world franchise gmbh zum Teil auf selbstständiger Basis arbeiten, behält sich diese das Recht vor, Kurse aus dem Kursprogramm für Privatmitglieder aus gegebenen Gründen abzusagen. Der Kurs wird in diesem Fall nicht veröffentlicht bzw. bei einem bereits veröffentlichten Kurs werden die Kursteilnehmer per E-Mail und Website über die Absage informiert.
1.3 Die Mitgliedschaft des Benutzers ist nicht übertragbar.


2. Vertragsverhältnis

2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wobei alle Mitgliedschaften ohne Bindungsfrist sind.
2.2. Das Vertragsverhältnis bei Privatmitgliedschaften kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen, mündliche Kündigungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.
2.3. Das Vertragsverhältnis bei Privatmitgliedschaften kann jeweils zum Monatsende auf unbegrenzte Zeit stillgelegt werden. Die Stilllegung durch den Kunden hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen, mündliche Stilllegungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.
2.4. Das Vertragsverhältnis kann von der frischluft outdoor fitness world franchise gmbh aufgelöst werden, wenn: a) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen in Verzug geraten ist. b) die weitere Zusammenarbeit aus Gründen, die ausschließlich beim Kunden gelegen sind, unzumutbar ist.
2.5. Der Benutzer kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn aufgrund eines ärztlichen Attests eine schwere Erkrankung oder Sportuntauglichkeit nachgewiesen wird und er an der Teilnahme gehindert ist.

 

3. Mitgliedsbeitrag

3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus am Anfang jeden Monats zur Zahlung fällig. Alle zusätzlichen Leistungen (individuelle Trainingseinheiten wie Personal Coachings) werden im Nachhinein abgerechnet und ebenfalls vom Konto eingezogen.
3.2 Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift jeweils am Anfang des Monats vom angegebenen Konto eingezogen. Kann der Mitgliedsbeitrag aus Gründen, die beim Kunden gelegen sind (z.B. keine ausreichende Kontodeckung) nicht eingezogen werden, werden die dafür anfallenden Bankgebühren im nächsten Monat an den Kunden weiterverrechnet.
3.3 Die Rückerstattung von Beiträgen bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen durch frischluft outdoor fitness world franchise gmbh, aus Gründen, die ausschließlich beim Kunden gelegen sind, ist ausgeschlossen.
3.4 Wertsicherungsklausel: Der Beitrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2005. Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn. Eine Erhöhung ist mit maximal 2 % des Beitrags begrenzt.

 

4. Aufklärung und Empfehlungen

4.1 Die frischluft outdoor fitness world franchise gmbh und deren Trainer können nicht überprüfen, ob ein Kunde für das Training medizinisch geeignet ist. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Risiko trägt allein der Kunde.
4.2 Die An- und Abfahrt sowie das Training und der Aufenthalt in der freien Natur geschehen auf eigene Gefahr. Für Unfälle, gleich welcher Art, kann nicht gehaftet werden. Die frischluft outdoor fitness world franchise gmbh empfiehlt daher eine private Unfallversicherung.
4.3 Die frischluft outdoor fitness world franchise gmbh übernimmt keine Haftung für Schäden bzw. Unfälle oder dergleichen, die der Aufenthalt in der freien Natur mit sich bringt. Zecken- (FSME) und Tetanusimpfung werden dringend empfohlen.
4.4 Die Trainer der frischluft outdoor fitness world franchise gmbh haben Einsicht auf die auf dem Anmeldeformular angegebenen Daten und erhalten mit der Unterschrift des Kunden außerdem die Erlaubnis, trainingsrelevante Informationen intern weiterzugeben.

 

5. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht der Stadt Salzburg vereinbart.

 

Für alle weiteren Leistungen


1. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, alle mit der Durchführung der Leistung bekanntwerdenden persönlichen Informationen gleich welcher Art der Teilnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

2. Reise- und Aufenthaltskosten

Pro km mittels Personenkraftwagen wird der in Österreich geltende amtliche Kilometersatz von € 0,42 je km verrechnet. Aufenthaltskosten werden laut Beleg weiterverrechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Honorarnoten sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Für die Stornierung von erteilten und bereits terminierten Leistungen gelten folgende Stornosätze:
a) Von der Angebotsannahme bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
b) Innerhalb 3 Wochen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75 % der Auftragssumme
c) Innerhalb 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 100 % der Auftragssumme

 

4. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht der Stadt Salzburg vereinbart.

 

Wir bitten um Verständnis, dass abweichende Vereinbarungen von unseren Geschäftsbedingungen nur in schriftlicher Form für uns bindend sind.